Volksbefragung Bergbahnen Hotel Going
Informationen zur Volksbefragung am 29.06.2025
Stimmrecht
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um bei der Volksbefragung Bergbahnen-Hotel stimmberechtigt zu sein?
Das aktive Stimmrecht ist das Recht, abzustimmen. Bei der Volksbefragung Bergbahnen Hotel ist jede/r UnionsbürgerIn aktiv stimmberechtigt, die/der
- in der Gemeinde Going ihren/seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, sie/er hält sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde auf und ihr/sein Aufenthalt ist offensichtlich nur vorübergehend
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- am 29.6.2025 das 16. Lebensjahr vollendet hat
Muss der Hauptwohnsitz bereits ein Jahr lang in der Gemeinde begründet sein, um aktiv oder passiv wahlberechtigt zu sein?
Nein. Grundsätzlich muss der Hauptwohnsitz am 13. Mai 2025 (Stichtag) gegeben sein. Nur wenn der Hauptwohnsitz noch nicht ein Jahr besteht und der Aufenthalt eines/r UnionsbürgerIn in der Gemeinde offensichtlich nur vorübergehend ist, ist die/der UnionsbürgerIn nicht wahlberechtigt, z.B. ein/e SaisonarbeiterIn die ihren/der seinen Hauptwohnsitz vor dem 13. Mai in der Gemeinde anmeldet und ihren/seinen Aufenthalt nach der Saison wieder beendet.
Möglichkeiten zur Stimmabgabe
Welche Möglichkeiten hat man als WählerIn, sein Stimmrecht auszuüben?
Die/Der WählerIn kann ihr/sein Stimmrecht
- vor der Gemeinde- Abstimmungsbehörde
- vor der Sonderwahlbehörde (fliegende Wahlbehörde) am Wahltag
- im Wege der Briefwahl ausüben
Wie kann man sein Stimmrecht vor der Sonderwahlbehörde ausüben?
Anspruch auf Ausübung des Stimmrechtes vor der Sonderwahlbehörde haben Stimmberechtigte, denen es aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Tag der Volksbefragung nicht möglich ist, ihr Stimmrecht im Wahllokal auszuüben. Der Antrag auf Ausübung des Stimmrechts vor der Sonderwahlbehörde ist spätestens am 27.Juni 2025, 14.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei beim Bürgermeister zu stellen. Die/Der AntragstellerIn ist rechtzeitig darüber zu informieren, ob sie/er ihr/sein Stimmrecht vor der Sonderwahlbehörde ausüben kann oder nicht. Die Sonderwahlbehörde hat die/den Stimmberechtigte/n während der Wahlzeit aufzusuchen. Der/Dem
Stimmberechtigten ist sodann von der Sonderwahlbehörde eine geheime Stimmabgabe zu ermöglichen.
Briefwahl
Wann können Stimmkarten beantragt werden?
Der früheste Zeitpunkt für die Beantragung einer Stimmkarte ist der Tag der Ausschreibung der Volksbefragung (13. Mai 2025). Stimmkarten können schriftlich bis zum 25. Juni 2025 und bis zum 27. Juni 2025, 14.00 Uhr, mündlich
beantragt werden. Bis zum 27. Juni 2025, 14.00 Uhr, ist auch ein schriftlicher Antrag, jedoch nur bei persönlicher Übergabe der Stimmkarte an eine von der/dem AntragstellerIn bevollmächtigte Person möglich.
Kann ein Antrag auf Ausstellung einer Stimmkarte auch durch eine/n Bevollmächtigte/n erfolgen?
Nein, der Antrag ist stets von der/dem WählerIn zu stellen. Die Übergabe der Stimmkarte kann an eine von der/dem AntragstellerIn bevollmächtigte Person erfolgen. So kann bis zum 27. Juni 2025, 14.00 Uhr, ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Stimmkarte an eine von der/dem AntragstellerIn bevollmächtigte Person möglich ist.
Wie ist der Identitätsnachweis bei der elektronischen Beantragung einer Stimmkarte zu erbringen?
Schriftliche Anträge können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch mit Telefax, elektronisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Im Fall der elektronischen Einbringung des Antrages bedarf es keines gesonderten Identitätsnachweises, wenn der Antrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Andernfalls ist die Identität mit Hilfe eines Scans eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen.
Ist eine telefonische Beantragung der Stimmkarte möglich?
Nein, eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Wie kann ein/e WählerIn, der/dem eine Stimmkarte ausgestellt wurde, im Weg der Briefwahl wählen?
Diese drei Möglichkeiten stehen dem/der BriefwählerIn zur Verfügung:
- Die Stimmkarte kann so bald wie möglich im Inland oder Ausland in einen Briefkasten oder in einem Postamt aufgegeben werden. Dabei muss die Stimmkarte spätestens am 27. Juni 2025 bei der Gemeinde einlangen.
- Die Stimmkarte kann entweder von der/dem WählerIn selbst oder von einem Boten während der Amtsstunden, spätestens jedoch am 27. Juni 2025, bis 14.00 Uhr, bei der Gemeinde abgegeben werden.
- Die (ausgefüllte und verschlossene) Stimmkarte kann am Tag der Volksbefragung entweder von der/dem WählerIn selbst oder von einem Boten während der Wahlzeit im Wahllokal abgegeben werden.
Stimmabgabe im Wahllokal
Wo erfährt man die Wahlzeiten und die Wahllokale?
Die Gemeinde-Abstimmungsbehörde hat den Ort (Wahllokal) und die Zeit der Stimmabgabe (Wahlzeit) zu bestimmen. Das Wahllokal sowie die Wahlzeiten sind von der Gemeinde-Abstimmungsbehörde spätestens 24. Juni 2025 durch öffentlichen Anschlag kundzumachen.
Wer darf am Tag der Volksbefragung in das Wahllokal?
Am Tag der Volksbefragung dürfen folgende Personen in das Wahllokal eingelassen werden:
- Mitglieder der Abstimmungsbehörde
- ihre Hilfskräfte
- WählerInnen, allenfalls in Begleitung einer Person
- von WählerInnen mitgebrachte Kleinkinder
- Personen, die sich kurzfristig für bestimmte mit der Tätigkeit der Abstimmungsbehörde in Zusammenhang stehende Handlungen, aus denen keine Störung der Abstimmungshandlung zu erwarten ist, ins Wahllokal begeben
Wie erfolgt die Stimmabgabe im Wahllokal?
Die/Der WählerIn tritt vor die Gemeinde-Abstimmngsbehörde und nennt ihren/seinen Namen und ihre/seine Adresse und legt einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc) vor. Legt die/der WählerIn keinen Lichtbildausweis vor, ist sie/er dennoch zur Stimmabgabe zuzulassen, wenn sie/er der Mehrheit der Mitglieder der Abstimmungsbehörde persönlich bekannt ist. Sodann wird der/dem WählerIn ein leeres Wahlkuvert und ein Stimmzettel ausgehändigt. Die/Der WählerIn begibt sich sodann in die Wahlzelle, füllt den Stimmzettel unbeobachtet aus und legt ihn in das Wahlkuvert und schließt es. Dann hat sie/er die Wahlzelle zu verlassen und das geschlossene Wahlkuvert in die Wahlurne zu legen oder der/dem WahlleiterIn zu übergeben.
Darf man nur alleine in die Wahlzelle treten?
Grundsätzlich hat die/der WählerIn alleine zur Stimmabgabe in die Wahlzelle zu treten. Die Tiroler Gemeindewahlordnung kennt jedoch zwei Ausnahmen:
- WählerInnen mit einer Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung und WählerInnen mit einer Sinnesbehinderung dürfen sich von einer Person, die sie selbst auswählen können und gegenüber der/dem WahlleiterIn bestätigen müssen, führen und sich bei der Abstimmungshandlung auch in der Wahlzelle helfen lassen.
- Auch wenn von WählerInnen mitgebrachte Kleinkinder für die Dauer der Abstimmungshandlung in der Wahlzelle nicht angemessen beaufsichtigt werden können, dürfen sie in die Wahlzelle mitgenommen werden. Grundsätzlich ist bei Mitnahme eines Kindes in die Wahlzelle jedenfalls, darauf zu achten, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Kann das Kind bereits gut lesen und schreiben, kann davon nicht mehr ausgegangen werden. Im Zweifelsfall hat die Abstimmungsbehörde über die Zulässigkeit der Mitnahme von Kleinkidnern in die Wahlzelle mit Beschluss zu entscheiden.
Kann man einen neuen Stimmzettel verlangen, wenn beim Ausfüllen des Stimmzettels ein Fehler unterlaufen ist?
Ist der/dem WählerIn ein Fehler beim Ausfüllen des Stimmzettels unterlaufen und begehrt sie/er einen weiteren Stimmzettel, so ist ihr/ihm dieser auszufolgen. Der fehlerhaft ausgefüllte Stimmzettel ist von der/dem WählerIn vor der Gemeinde-Abstimmungsbehörde zu zerreißen und anschließend mit sich zu nehmen.